WEBVTT

1
00:00:00.160 --> 00:00:01.000
Herzlich willkommen zu

2
00:00:01.000 --> 00:00:04.000
Recht verständlich dem Podcast
des Bürgerservice von Justiz NRW.

3
00:00:04.160 --> 00:00:05.480
Mein Name ist Julia Jacobson.

4
00:00:05.480 --> 00:00:07.320
In diesem Podcast
sprechen wir mit Expertinnen

5
00:00:07.320 --> 00:00:10.320
und Experten zu rechtlichen Themen,
die Ihnen im Alltag begegnen können.

6
00:00:15.920 --> 00:00:17.080
Heute darf ich mit Frau Dr.

7
00:00:17.080 --> 00:00:19.240
Helena
Röhrig vom Landesarbeitsgericht Hamm

8
00:00:19.240 --> 00:00:22.240
über den sogenannten
Sonderkündigungsschutz sprechen.

9
00:00:22.240 --> 00:00:24.000
Herzlich willkommen, Frau Dr. Röhrig.

10
00:00:24.000 --> 00:00:25.520
Vielen Dank, Frau Jacobs.

11
00:00:25.520 --> 00:00:27.800
Frau Dr. Röhrig,
Nachdem wir schon in anderen Podcasts

12
00:00:27.800 --> 00:00:31.040
über Kündigungen und allgemeinen
Kündigungsschutz gesprochen haben,

13
00:00:31.040 --> 00:00:31.800
geht es heute um eine

14
00:00:31.800 --> 00:00:35.560
besondere Form des Kündigungsschutzes,
nämlich dem Sonderkündigungsschutz -

15
00:00:35.600 --> 00:00:37.640
wie der Name schon sagt.

16
00:00:37.640 --> 00:00:40.640
Was bedeutet der Begriff
denn eigentlich genau?

17
00:00:41.280 --> 00:00:44.240
Mit dem Begriff
Sonderkündigungsschutz ist gemeint,

18
00:00:44.240 --> 00:00:46.560
dass einer Person
ein Kündigungsschutz zusteht, der

19
00:00:46.560 --> 00:00:49.560
sich von dem allgemeinen Kündigungsschutz
unterscheidet.

20
00:00:50.360 --> 00:00:53.160
Hat eine Person allgemeinen
Kündigungsschutz, muss die ordentliche

21
00:00:53.160 --> 00:00:56.160
Kündigung der Arbeitgeberseite
ja sozial gerechtfertigt sein.

22
00:00:56.880 --> 00:01:00.000
Das ist dann der Fall, wenn ein
hinreichender Kündigungsgrund vorliegt.

23
00:01:00.240 --> 00:01:02.040
Ansonsten ist die Kündigung unwirksam.

24
00:01:03.360 --> 00:01:04.920
Sonderkündigungsschutz bedeutet

25
00:01:04.920 --> 00:01:07.920
nicht, dass einer Person
überhaupt nicht gekündigt werden kann.

26
00:01:08.120 --> 00:01:11.640
Aber bei einem Sonderkündigungsschutz
müssen weitere Voraussetzungen

27
00:01:11.640 --> 00:01:14.640
vorliegen, damit eine Kündigung
wirksam ist.

28
00:01:15.160 --> 00:01:17.760
Das sind nicht bei jeder Art
von Sonderkündigungsschutz

29
00:01:17.760 --> 00:01:19.440
die selben Voraussetzungen,

30
00:01:19.440 --> 00:01:23.160
sondern diese variieren
je nach Art des Sonderkündigungsschutzes.

31
00:01:23.480 --> 00:01:26.560
Okay, welche Personen haben denn Sonderkündigungsschutz

32
00:01:26.560 --> 00:01:29.560
und damit besondere Voraussetzungen
für die Kündigung?

33
00:01:30.040 --> 00:01:33.040
Es gibt verschiedene Formen
des Sonderkündigungsschutzes.

34
00:01:33.240 --> 00:01:37.440
Zu nennen sind zum Beispiel
schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit,

35
00:01:37.680 --> 00:01:41.240
schwerbehinderte Personen,
Mitglieder des Betriebsrats,

36
00:01:41.440 --> 00:01:45.880
Auszubildende, Datenschutzbeauftragte,
Abfallbeauftragte.

37
00:01:46.880 --> 00:01:50.280
Ja, diese ganzen Gruppen haben einen
gesetzlichen Sonderkündigungsschutz.

38
00:01:51.440 --> 00:01:54.360
Daneben kann aber auch ein Tarifvertrag
ein Sonderkündigungsschutz

39
00:01:54.360 --> 00:01:56.160
bestimmter Personen begründen.

40
00:01:56.160 --> 00:01:57.120
Okay, dann fangen wir doch mal

41
00:01:57.120 --> 00:02:02.000
mit dem gesetzlichen Kündigungsschutz an
und da mit dem für Schwangere.

42
00:02:02.000 --> 00:02:04.000
Wie ist der denn
zum Beispiel ausgestaltet?

43
00:02:05.480 --> 00:02:07.200
Nach §17 Mutterschutz

44
00:02:07.200 --> 00:02:10.640
Gesetz ist eine Kündigung
während der Schwangerschaft unzulässig.

45
00:02:12.040 --> 00:02:14.920
Bei einer Fehlgeburt
nach der zwölften Schwangerschaftswoche?

46
00:02:14.920 --> 00:02:19.120
Gilt das auch noch bis zum Ablauf
von vier Monaten nach der Fehlgeburt?

47
00:02:20.640 --> 00:02:23.240
Auch nach der Entbindung besteht
dieser Sonder-

48
00:02:23.240 --> 00:02:26.640
kündigungsschutz noch bis zum Ende
der Mutterschutz frist, mindestens

49
00:02:26.640 --> 00:02:29.640
aber bis zum Ablauf von vier Monaten
nach der Entbindung.

50
00:02:32.120 --> 00:02:35.000
Okay, und wenn ich
aber als Arbeitgeber gar nicht weiß,

51
00:02:35.000 --> 00:02:38.280
dass meine Arbeitnehmerin schwanger
ist, gilt das dann trotzdem?

52
00:02:38.280 --> 00:02:41.280
Oder was passiert dann?

53
00:02:41.400 --> 00:02:43.920
Voraussetzung ist weiter,
dass dem Arbeitgeber

54
00:02:43.920 --> 00:02:46.440
zum Zeitpunkt der Kündigung
die Schwangerschaft

55
00:02:46.440 --> 00:02:49.440
oder die Fehlgeburt
oder die Entbindung bekannt ist.

56
00:02:50.640 --> 00:02:53.280
Ist der Arbeitgeberseite der Umstand
nicht bekannt,

57
00:02:53.280 --> 00:02:53.760
muss ihr

58
00:02:53.760 --> 00:02:57.240
dieser innerhalb von zwei Wochen nach
Zugang der Kündigung mitgeteilt werden.

59
00:02:57.720 --> 00:02:59.760
Sonst greift der Sonderkündigungsschutz nicht.

60
00:03:00.920 --> 00:03:03.920
Dazu gibt es aber eine Ausnahme.

61
00:03:03.960 --> 00:03:06.600
Wenn die Überschreitung der Frist
auf einem Grund beruht,

62
00:03:06.600 --> 00:03:10.480
der von der Frau nicht zu vertreten ist.
Also zum Beispiel

63
00:03:10.560 --> 00:03:13.080
Sie selber wusste noch gar nicht,
dass sie schwanger ist

64
00:03:13.080 --> 00:03:16.080
und es gab dafür auch keine sich
aufdrängenden Anzeichen.

65
00:03:16.920 --> 00:03:19.840
Dann muss aber zusätzlich
die Mitteilung an die Arbeitgeberseite

66
00:03:19.840 --> 00:03:21.840
unverzüglich nachgeholt werden.

67
00:03:21.840 --> 00:03:25.560
Okay, und was passiert dann
insgesamt mit der Kündigung?

68
00:03:25.600 --> 00:03:28.600
Es heißt das einfach
Ich kann eine schwangere Frau

69
00:03:29.240 --> 00:03:31.240
nicht/nie wirksam

70
00:03:31.240 --> 00:03:34.240
kündigen, oder
was ist dann die Folge davon?

71
00:03:34.840 --> 00:03:37.600
Rechtsfolge des Sonderkündigungsschutzes
bei einer Schwangerschaft

72
00:03:37.600 --> 00:03:40.600
ist grundsätzlich
die Unzulässigkeit der Kündigung.

73
00:03:41.320 --> 00:03:44.040
Ausnahmsweise
kann die für den Arbeitsschutz zuständige

74
00:03:44.040 --> 00:03:46.920
oberste Landesbehörde
oder die von ihr bestimmte Stelle

75
00:03:46.920 --> 00:03:49.920
in besonderen Fällen
aber die Kündigung für zulässig erklären.

76
00:03:50.680 --> 00:03:52.680
In NRW ist das die Bezirksregierung.

77
00:03:54.160 --> 00:03:55.360
Das ist aber nur möglich,

78
00:03:55.360 --> 00:03:58.480
wenn die Kündigung nicht mit dem Zustand
der Frau in der Schwangerschaft,

79
00:03:58.880 --> 00:04:02.280
nach der Fehlgeburt oder
nach der Entbindung im Zusammenhang steht.

80
00:04:03.600 --> 00:04:06.840
Ein Beispiel
hierfür ist die Betriebsstilllegung.

81
00:04:08.080 --> 00:04:10.960
Wenn der Arbeitgeber seinen kompletten
Betrieb stilllegt,

82
00:04:10.960 --> 00:04:13.960
dann steht das eben nicht
im Zusammenhang mit der Schwangerschaft.

83
00:04:14.200 --> 00:04:17.640
Die Kündigung muss dann aber
tatsächlich auch diesen Kündigungsgrund

84
00:04:17.640 --> 00:04:19.000
angeben.

85
00:04:19.000 --> 00:04:23.240
Das heißt, ich fasse zusammen Schwangeren
Frauen kann grundsätzlich nicht gekündigt

86
00:04:23.240 --> 00:04:25.480
werden, wenn der Arbeitgeber das weiß oder

87
00:04:25.480 --> 00:04:29.960
wenn ihm das innerhalb von zwei Wochen
nach der Kündigung mitgeteilt wird.

88
00:04:30.000 --> 00:04:33.800
Ausnahmsweise geht das aber doch,
wenn da von der in NRW von

89
00:04:33.800 --> 00:04:35.040
der Bezirksregierung quasi

90
00:04:35.040 --> 00:04:39.840
die Zulässigkeit ausnahmsweise hergestellt
wird, wegen dieser Gründe.

91
00:04:39.960 --> 00:04:42.000
Genau. Okay.

92
00:04:42.000 --> 00:04:44.880
Das heißt, bis zu vier Monate
nach der Entbindung hat die Mutter

93
00:04:44.880 --> 00:04:48.240
also diesen besonderen Kündigungsschutz,
der aus der Schwangerschaft

94
00:04:48.840 --> 00:04:51.720
folgt,
oder der vergangenen Schwangerschaft.

95
00:04:51.720 --> 00:04:54.280
Schließt sich denn danach
noch ein besonderer Schutz an?

96
00:04:54.280 --> 00:04:56.160
Also zum Beispiel während der Elternzeit?

97
00:04:57.160 --> 00:04:59.400
Der Kündigungsschutz von Arbeitnehmern
in Elternzeit

98
00:04:59.400 --> 00:05:02.400
ist ähnlich zu dem Kündigungsschutz
von Schwangeren ausgestaltet.

99
00:05:03.240 --> 00:05:06.760
Nach §18 des Gesetzes
zum Elterngeld und zur Elternzeit

100
00:05:07.200 --> 00:05:11.080
darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis
während der Elternzeit nicht kündigen.

101
00:05:12.960 --> 00:05:15.240
Das gilt auch schon ab dem Zeitpunkt,

102
00:05:15.240 --> 00:05:18.520
von dem an der Arbeitnehmer Elternzeit
verlangt hat.

103
00:05:20.080 --> 00:05:21.880
Das gilt aber nicht grenzenlos,

104
00:05:21.880 --> 00:05:25.640
sondern frühestens
acht Wochen vor Beginn der Elternzeit

105
00:05:26.440 --> 00:05:31.160
bei einem Kind bis zum Dritten Lebensjahr
bzw frühestens 14 Wochen vor

106
00:05:31.160 --> 00:05:34.280
Beginn der Elternzeit bei einem Kind
zwischen drei und acht Jahren.

107
00:05:36.480 --> 00:05:37.520
In besonderen Fällen

108
00:05:37.520 --> 00:05:40.920
kann ausnahmsweise eine Kündigung
für zulässig erklärt werden.

109
00:05:40.920 --> 00:05:43.560
Auch das ist wieder ähnlich
zu dem Kündigungsschutz

110
00:05:43.560 --> 00:05:45.480
Während der Schwangerschaft.

111
00:05:45.480 --> 00:05:48.720
Diese Zulässigkeitserklärung erfolgt
durch die für den Arbeitsschutz

112
00:05:48.720 --> 00:05:52.640
zuständige oberste Landesbehörde
oder die von ihr bestimmte Stelle.

113
00:05:53.280 --> 00:05:55.440
In NRW
ist das auch hier die Bezirksregierung.

114
00:05:57.000 --> 00:05:59.560
Ein besonderer
Fall liegt auch hier zum Beispiel vor,

115
00:05:59.560 --> 00:06:02.720
wenn der Betrieb stillgelegt wird
und der Arbeitnehmer nicht

116
00:06:02.720 --> 00:06:05.720
in einem anderen Betrieb des Unternehmens
weiterbeschäftigt werden kann.

117
00:06:06.040 --> 00:06:07.280
Okay, das ist ja wirklich recht

118
00:06:07.280 --> 00:06:09.600
Parallel zu dem

119
00:06:09.600 --> 00:06:12.320
Sonderkündigungsschutz der Schwangeren.

120
00:06:12.320 --> 00:06:16.760
Sie hatten anfangs auch noch
die Schwerbehinderten

121
00:06:17.520 --> 00:06:22.440
als Personengruppe genannt,
die ein Sonderkündigungsschutz genießen.

122
00:06:22.680 --> 00:06:25.680
Wie ist der in dem Fall ausgestaltet?

123
00:06:26.600 --> 00:06:29.280
Der besondere Kündigungsschutz
für Schwerbehinderte

124
00:06:29.280 --> 00:06:33.840
oder den schwerbehinderten Personen
gleichgestellte Personen besteht darin,

125
00:06:34.400 --> 00:06:37.280
dass die Arbeitgeberseite
vor Ausbruch der Kündigung

126
00:06:37.280 --> 00:06:40.280
die Zustimmung
des Integrationsamtes einholen muss.

127
00:06:40.720 --> 00:06:44.080
Ansonsten ist die Kündigung unwirksam,
wenn diese Zustimmung nicht eingeholt

128
00:06:44.360 --> 00:06:46.480
worden ist.

129
00:06:46.480 --> 00:06:51.400
Dieses Erfordernis ist in §168 SGB IX geregelt.

130
00:06:52.360 --> 00:06:55.560
In NRW
sind die Inklusionsämter dafür zuständig.

131
00:06:56.320 --> 00:06:58.600
Die sind beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe

132
00:06:58.600 --> 00:07:01.600
und beim Landschaftsverband
Rheinland eingerichtet.

133
00:07:03.040 --> 00:07:05.160
Wichtig ist, die Zustimmung des Inklusionsamts

134
00:07:05.160 --> 00:07:07.760
ist bei allen Arten von Kündigung
erforderlich.

135
00:07:07.760 --> 00:07:10.520
Wie groß der Betrieb ist, ist unerheblich.

136
00:07:10.520 --> 00:07:13.880
Aber das Arbeitsverhältnis
mit der Schwerbehindertenperson

137
00:07:13.880 --> 00:07:15.840
muss bereits länger als sechs Monate
bestehen,

138
00:07:15.840 --> 00:07:17.800
damit der besondere Schutz greift.

139
00:07:17.800 --> 00:07:21.320
Okay, jetzt eine ähnliche Frage hatten wir
gerade schon bei den Schwangeren.

140
00:07:21.360 --> 00:07:23.000
Was ist denn, wenn ich als Arbeitgeber

141
00:07:23.000 --> 00:07:25.560
oder Arbeitgeberin
gar nicht weiß, dass mein Arbeitnehmer

142
00:07:25.560 --> 00:07:27.480
oder meine Arbeitnehmerin
schwerbehindert ist?

143
00:07:27.480 --> 00:07:29.080
Gilt der dann trotzdem oder

144
00:07:30.440 --> 00:07:33.440
wie kann ich da agieren?

145
00:07:33.680 --> 00:07:36.520
Der Sonderkündigungsschutz
hängt nach dem Gesetz nicht davon ab,

146
00:07:36.520 --> 00:07:39.600
ob die Arbeitgeberseite Kenntnis
von der Schwerbehinderung oder

147
00:07:39.600 --> 00:07:42.600
von der Gleichstellung hat
oder eben nicht.

148
00:07:43.000 --> 00:07:44.640
Wenn man sich das jetzt
in der Praxis vorstellt,

149
00:07:44.640 --> 00:07:48.320
kann das natürlich zu einer erheblichen
Belastung des Arbeitgebers führen,

150
00:07:48.840 --> 00:07:50.600
wenn dieser die Schwerbehinderung
oder eben

151
00:07:50.600 --> 00:07:53.920
die Gleichstellung überhaupt nicht kannte
und daher ja auch gar keinen Anlass

152
00:07:53.920 --> 00:07:56.920
hatte, die Zustimmung des Inklusionsamts
einzuholen.

153
00:07:57.800 --> 00:08:01.360
Vor diesem Hintergrund ist
in der Rechtsprechung folgendes entwickelt

154
00:08:01.360 --> 00:08:03.360
worden.

155
00:08:03.360 --> 00:08:06.000
Wenn der Arbeitgeber
keine Kenntnis von der Schwerbehinderung

156
00:08:06.000 --> 00:08:09.600
oder der Gleichstellung
hat, muss der Arbeitnehmer nach Zugang

157
00:08:09.600 --> 00:08:12.920
der Kündigung innerhalb von drei Wochen
gegenüber dem Arbeitgeber

158
00:08:12.920 --> 00:08:16.600
seine Schwerbehinderteneigenschaft oder
eben die Gleichstellung geltend machen.

159
00:08:17.800 --> 00:08:20.120
Ansonsten verliert er
den Sonderkündigungsschutz,

160
00:08:20.120 --> 00:08:21.720
wenn er das nicht macht.

161
00:08:21.720 --> 00:08:24.280
Aber keine Ausnahme ohne Gegenausnahme.

162
00:08:24.280 --> 00:08:26.440
Es sei denn,
Schwerbehinderung ist offenkundig.

163
00:08:26.440 --> 00:08:29.000
Das heißt der Arbeitgeber hätte ohne Probleme sehen können,

164
00:08:29.000 --> 00:08:30.960
dass es sich um einen schwerbehinderten
Arbeitnehmer handelt.

165
00:08:32.680 --> 00:08:34.960
Die Frist, die der Arbeitnehmer dazu wahren

166
00:08:34.960 --> 00:08:37.520
hat, kann auch grundsätzlich
dadurch gewahrt werden,

167
00:08:37.520 --> 00:08:40.680
dass innerhalb von drei Wochen
Kündigungsschutzklage erhoben wird

168
00:08:41.080 --> 00:08:44.280
und der Arbeitnehmer sich dann dabei
auf die Schwerbehinderung beruft.

169
00:08:44.520 --> 00:08:46.560
Okay, das heißt ich bin

170
00:08:46.560 --> 00:08:50.680
als schwerbehinderte Person
oder auch gleichgestellte Person

171
00:08:51.640 --> 00:08:55.400
nicht verpflichtet, das von vornherein
meinem Arbeitgeber mitzuteilen.

172
00:08:55.640 --> 00:08:56.880
Aber wenn ich mich auf den Sonder-

173
00:08:56.880 --> 00:08:59.640
kündigungsschutz berufen möchte,
dann muss ich natürlich irgendwann sagen

174
00:08:59.640 --> 00:09:00.960
Ist das richtig?

175
00:09:00.960 --> 00:09:01.640
Genau.

176
00:09:01.640 --> 00:09:03.720
Ich muss das dann
innerhalb der genannten Fristen mitteilen.

177
00:09:03.720 --> 00:09:06.160
Ansonsten greift der Sonder
Kündigungsschutz nicht.

178
00:09:06.160 --> 00:09:07.600
Das leuchtet ja auch ein.

179
00:09:07.600 --> 00:09:09.520
Okay, jetzt, geht es weiter.

180
00:09:09.520 --> 00:09:12.720
Die Betriebsratsmitglieder,
die haben, haben sie gesagt,

181
00:09:12.720 --> 00:09:14.240
auch Sonderkündigungsschutz.

182
00:09:14.240 --> 00:09:16.960
Wie sieht der denn aus?

183
00:09:16.960 --> 00:09:20.720
Betriebsratsmitglieder,
Wahlbewerber, Mitglieder des Wahlvorstands

184
00:09:20.720 --> 00:09:24.000
und auch Wahlinitiatoren
haben einen besonderen Kündigungsschutz.

185
00:09:24.960 --> 00:09:28.520
Der ist in §15 Kündigungsschutzgesetz geregelt

186
00:09:29.600 --> 00:09:30.480
und danach ist eine

187
00:09:30.480 --> 00:09:33.480
ordentliche Kündigung
grundsätzlich ausgeschlossen.

188
00:09:33.560 --> 00:09:34.480
Das heißt,

189
00:09:34.480 --> 00:09:37.680
es ist nur eine außerordentliche Kündigung
aus wichtigen Grund möglich.

190
00:09:39.120 --> 00:09:41.040
Dafür muss der Arbeitgeber allerdings

191
00:09:41.040 --> 00:09:44.040
auch noch
die Zustimmung des Betriebsrats einholen.

192
00:09:45.040 --> 00:09:48.160
Verweigert der Betriebsrat
die Zustimmung, muss der Arbeitgeber

193
00:09:48.160 --> 00:09:51.160
diese
durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.

194
00:09:51.400 --> 00:09:56.280
Dieses Erfordernis ergibt sich aus
§103 Betriebsverfassungsgesetz.

195
00:09:57.560 --> 00:09:59.160
Ausnahmsweise ist aber auch der Ausspruch

196
00:09:59.160 --> 00:10:02.160
einer ordentlichen Kündigung möglich.

197
00:10:02.360 --> 00:10:05.360
Das ist nämlich dann der Fall,
wenn der gesamte Betrieb stillgelegt wird.

198
00:10:07.360 --> 00:10:11.480
Die Ausnahme gilt auch dann, wenn die
Betriebsabteilung stillgelegt wird.

199
00:10:11.480 --> 00:10:14.760
Also nicht der komplette Betrieb,
sondern nur die Abteilung,

200
00:10:14.760 --> 00:10:18.360
in der beispielsweise
das Betriebsratsmitglied gearbeitet hat

201
00:10:19.040 --> 00:10:21.640
und eine Übernahme
in eine andere Betriebsabteilung

202
00:10:21.640 --> 00:10:23.760
aus betrieblichen Gründen
nicht möglich ist.

203
00:10:23.760 --> 00:10:26.440
Na, das ist ja spannend.

204
00:10:26.440 --> 00:10:29.040
War mir gar nicht bewusst.

205
00:10:29.040 --> 00:10:32.400
Wir machen jetzt einfach weiter
in den in den genannten Personengruppen

206
00:10:32.680 --> 00:10:35.280
und reden mal über die Auszubildenden.

207
00:10:35.280 --> 00:10:37.440
Welchen besonderen Schutz haben die denn?

208
00:10:39.160 --> 00:10:40.360
Bei Ausbildungsverhältnissen

209
00:10:40.360 --> 00:10:43.960
besteht nach Ablauf der Probezeit
ein besonderer Kündigungsschutz.

210
00:10:44.960 --> 00:10:48.080
Der ergibt sich aus
§22 Berufsbildungsgesetz.

211
00:10:49.480 --> 00:10:51.840
Nach der Probezeit
kann nämlich das Ausbildungsverhältnis

212
00:10:51.840 --> 00:10:54.120
nur aus einem wichtigen Grund
ohne Einhalten

213
00:10:54.120 --> 00:10:57.120
einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

214
00:10:57.880 --> 00:10:59.640
Ein wichtiger Grund ist
immer dann gegeben,

215
00:10:59.640 --> 00:11:01.200
wenn dem Kündigenden

216
00:11:01.200 --> 00:11:04.200
unter Berücksichtigung
aller Umstände des Einzelfalls

217
00:11:04.200 --> 00:11:07.200
und unter Abwägung aller Interessen
beider Vertragsparteien

218
00:11:07.200 --> 00:11:10.200
die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses

219
00:11:10.480 --> 00:11:13.560
bis zum Ablauf der Ausbildungszeit
nicht zuzumuten ist.

220
00:11:13.840 --> 00:11:17.680
Also man sieht, der Einzelfall ist da
tatsächlich ganz genau zu betrachten.

221
00:11:19.120 --> 00:11:21.080
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen

222
00:11:21.080 --> 00:11:23.520
und der Kündigungsgrund muss angegeben
werden

223
00:11:23.520 --> 00:11:26.200
bei Ausbildungsverhältnissen.

224
00:11:26.200 --> 00:11:29.480
Die Kündigung ist unwirksam,
wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen

225
00:11:29.480 --> 00:11:33.360
dem Kündigungsberechtigten länger
als zwei Wochen schon bekannt sind.

226
00:11:33.640 --> 00:11:34.160
Okay.

227
00:11:34.160 --> 00:11:36.480
Das heißt im Ergebnis
nur eine außerordentliche Kündigung

228
00:11:36.480 --> 00:11:38.520
von Auszubildenden nach der Probezeit.

229
00:11:38.520 --> 00:11:41.160
Genau. Okay. Ja, Spannend.

230
00:11:42.840 --> 00:11:43.880
Am Anfang hatten sie auch

231
00:11:43.880 --> 00:11:49.080
noch so Abfallbeauftragte/
Datenschutzbeauftragte.

232
00:11:49.080 --> 00:11:51.720
Das sind ja so Begriffe,
die hört man eigentlich selten.

233
00:11:51.720 --> 00:11:54.240
Zumindest den Abfallbeauftragten.

234
00:11:54.240 --> 00:11:57.000
Welche Sonderkündigungsrecht haben

235
00:11:57.000 --> 00:12:00.680
denn diese Beauftragten des Arbeitgebers?

236
00:12:01.760 --> 00:12:03.920
Ja, bestimmten
Beauftragten des Arbeitgebers

237
00:12:03.920 --> 00:12:06.920
kommt ebenfalls
ein besonderer Kündigungsschutz zu.

238
00:12:06.960 --> 00:12:09.920
Dies gilt zum Beispiel
für Datenschutzbeauftragte oder

239
00:12:09.920 --> 00:12:11.520
Abfallbeauftragte,

240
00:12:11.520 --> 00:12:14.560
die müssen dann aber aufgrund
einer gesetzlichen Verpflichtung

241
00:12:14.560 --> 00:12:16.120
der Arbeitgeberseite bestellt werden.

242
00:12:16.120 --> 00:12:16.680
Also nicht nur,

243
00:12:16.680 --> 00:12:17.680
weil der Arbeitgeber sagt,

244
00:12:17.680 --> 00:12:20.920
ich hätte das gerne, sondern weil er eben
auch eine gesetzliche Verpflichtung hat,

245
00:12:21.320 --> 00:12:24.320
einen solchen Beauftragten zu bestellen.

246
00:12:24.600 --> 00:12:27.800
Regelungen dazu finden
sich beispielsweise in §6,

247
00:12:27.800 --> 00:12:32.720
Bundesdatenschutzgesetz, in §58
Bundesimmissionsschutzgesetz

248
00:12:33.120 --> 00:12:36.120
und in §60 Kreislaufwirtschaftsgesetz.

249
00:12:37.280 --> 00:12:40.480
Stellt sich die Frage:
Wie ist der besondere Schutz ausgestaltet

250
00:12:40.480 --> 00:12:44.760
von diesen speziellen Beauftragten
aufgrund gesetzlicher Verpflichtung?

251
00:12:45.680 --> 00:12:48.840
Der besteht darin, dass ordentliche
Kündigungen ausgeschlossen sind.

252
00:12:49.480 --> 00:12:51.240
Also der Arbeitgeber kann grundsätzlich

253
00:12:51.240 --> 00:12:54.240
nur außerordentlich aus wichtigen Grund
kündigen.

254
00:12:54.320 --> 00:12:55.960
Das ist ja wirklich auch interessant.

255
00:12:55.960 --> 00:12:59.640
Könnte ja die Motivation des einen
oder anderen erhöhen, sich zu melden,

256
00:12:59.640 --> 00:13:03.360
wenn ein neuer Abfallbeauftragter
gesucht wird im Betrieb.

257
00:13:04.320 --> 00:13:06.960
Ja, war mir auch nicht so bewusst.

258
00:13:06.960 --> 00:13:09.600
Das war jetzt der gesetzliche Sonderkündigungsschutz.

259
00:13:09.600 --> 00:13:11.640
Sie hatten am Anfang gesagt,

260
00:13:11.640 --> 00:13:14.000
es gibt den gesetzlichen
Sonderkündigungsschutz

261
00:13:14.000 --> 00:13:17.480
oder auch ein Sonderkündigungsschutz aus
Tarifverträgen.

262
00:13:17.880 --> 00:13:20.560
Ich nehme an,
dafür muss ich in den für mich geltenden

263
00:13:20.560 --> 00:13:23.480
Tarifvertrag gucken,
wenn es denn einen solchen gibt.

264
00:13:23.480 --> 00:13:26.640
Oder wie komme ich darauf,
ob ich vielleicht

265
00:13:26.640 --> 00:13:29.640
Sonderkündigungsschutz
aus einem Tarifvertrag haben könnte?

266
00:13:30.320 --> 00:13:30.760
Genau.

267
00:13:30.760 --> 00:13:33.880
Ein Sonderkündigungsschutz
kann sich auch aus Tarifverträgen ergeben.

268
00:13:34.680 --> 00:13:35.720
Das setzt natürlich voraus,

269
00:13:35.720 --> 00:13:38.720
dass auf das Arbeitsverhältnis
ein Tarifvertrag Anwendung findet.

270
00:13:39.160 --> 00:13:41.760
Wenn das der Fall ist,
dann gilt es zu schauen, ob hierin

271
00:13:41.760 --> 00:13:44.760
eine Regelung
zum Sonderkündigungsschutz enthalten ist.

272
00:13:45.240 --> 00:13:48.320
Häufig schließen Tarifverträge
die ordentliche Kündbarkeit

273
00:13:48.320 --> 00:13:51.240
von älteren
und langjährigen Beschäftigten aus.

274
00:13:51.240 --> 00:13:53.400
Okay. Ja, sehr spannend.

275
00:13:53.400 --> 00:13:56.120
Ganz herzlichen Dank
für Ihre Antworten, Frau Dr. Röhrig.

276
00:13:57.480 --> 00:14:00.480
Sehr gerne.

277
00:14:05.880 --> 00:14:07.000
Das war unser Podcast.

278
00:14:07.000 --> 00:14:09.760
Recht verständlich.
Hören Sie auch demnächst wieder rein.

279
00:14:09.760 --> 00:14:11.840
Dieser Podcast ersetzt
keine Rechtsberatung,

280
00:14:11.840 --> 00:14:14.240
soll Ihnen aber helfen, sich einen ersten
Eindruck zu verschaffen.

