WEBVTT

1
00:00:00.360 --> 00:00:01.080
Herzlich willkommen

2
00:00:01.080 --> 00:00:04.640
zu “Recht verständlich”, dem Podcast
des Bürgerservice von Justiz NRW.

3
00:00:04.880 --> 00:00:06.880
In diesem Podcast
sprechen wir mit Expertinnen

4
00:00:06.880 --> 00:00:09.880
und Experten über rechtliche Themen,
die Sie interessieren.

5
00:00:15.080 --> 00:00:17.480
Mein Name ist Julia Jacobs
und ich darf heute Herrn Dr.

6
00:00:17.480 --> 00:00:19.200
Larosch vom Amtsgericht Köln begrüßen,

7
00:00:19.200 --> 00:00:22.560
um mit ihm über das Insolvenzverfahren
aus Gläubigersicht zu sprechen.

8
00:00:22.680 --> 00:00:24.240
Guten Tag, Herr Dr. Laroche.

9
00:00:24.240 --> 00:00:25.960
Ja, einen wunderschönen guten Tag.

10
00:00:25.960 --> 00:00:27.640
Herr Dr. Laroche.

11
00:00:27.640 --> 00:00:30.360
Infolge der Corona
Pandemie wird viel über eine drohende

12
00:00:30.360 --> 00:00:33.720
Insolvenz gesprochen bzw.
eine solche befürchtet.

13
00:00:34.520 --> 00:00:39.480
Wenn die einträte, hätte das ja zur Folge,
dass auch viele Menschen als Gläubiger

14
00:00:39.480 --> 00:00:42.760
sich dem Problem stellen müssten,
dass ihre Schuldner insolvent sind.

15
00:00:42.760 --> 00:00:44.560
Das gilt sowohl für Privatinsolvenz-

16
00:00:44.560 --> 00:00:47.560
Schuldner als auch für Unternehmen,
die insolvent geworden sind.

17
00:00:47.760 --> 00:00:51.120
Was muss ich denn als Gläubiger tun,
wenn ich höre, oder mir mitgeteilt wird,

18
00:00:51.120 --> 00:00:53.760
dass mein Schuldner zahlungsunfähig ist?

19
00:00:53.760 --> 00:00:56.760
Ja, vielleicht hole ich mal ein

20
00:00:57.200 --> 00:01:00.360
bisschen weiter aus
und gehe noch einen kurzen Schritt zurück.

21
00:01:00.360 --> 00:01:03.520
Und wir fragen uns erst einmal
Was heißt Insolvenzverfahren überhaupt?

22
00:01:04.120 --> 00:01:07.760
Insolvenzverfahren sind Teil
der sogenannten Vollstreckungsrechts.

23
00:01:08.080 --> 00:01:10.720
Wir unterscheiden hier
die Einzelzwangsvollstreckung.

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00:01:10.720 --> 00:01:13.840
Sie kennen das durch
Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder

25
00:01:13.840 --> 00:01:16.840
eine Forderungspfändung
und die Gesamtvollstreckung,

26
00:01:16.840 --> 00:01:18.760
wenn ein Schuldner nicht mehr genügend
Gelder hat,

27
00:01:18.760 --> 00:01:21.240
um alle seine Gläubiger zu befriedigen.

28
00:01:21.240 --> 00:01:23.280
Hier soll das Insolvenzverfahren
dafür sorgen,

29
00:01:23.280 --> 00:01:26.320
eine möglichst gleichmäßige Befriedigung
aller Gläubiger.

30
00:01:26.680 --> 00:01:29.280
Quotal, sprich nur mit einem
Anteil Ihrer Forderungen

31
00:01:30.480 --> 00:01:33.360
zu realisieren, damit alle Gläubiger,
gleich,

32
00:01:33.360 --> 00:01:37.040
wann sie in dem Verfahren kommen,
dann auch noch etwas bekommen.

33
00:01:37.880 --> 00:01:39.600
Jetzt könnte man meinen,

34
00:01:39.600 --> 00:01:43.560
Insolvenzverfahren betrifft nur wenige,
vielleicht wenige Lieferanten.

35
00:01:43.560 --> 00:01:48.200
Aber tatsächlich sollte jede Bürgerin,
jeder Bürger in Grundzügen etwas wissen,

36
00:01:48.200 --> 00:01:52.240
denn wir können alle mittelbar unmittelbar
mehr oder weniger davon betroffen sein.

37
00:01:52.240 --> 00:01:56.080
Da muss man nicht nur an große Verfahren
wie AirBerlin denken, sondern auch gerade

38
00:01:56.080 --> 00:02:00.000
infolge
der Corona Pandemie, an Einzelhandel,

39
00:02:00.000 --> 00:02:01.880
auch an große Einzelhandelsketten.

40
00:02:01.880 --> 00:02:05.840
Und da hatten wir im vergangenen Jahr
auch schon einige große Verfahren,

41
00:02:06.040 --> 00:02:07.960
von denen vielleicht

42
00:02:07.960 --> 00:02:10.680
Bürgerinnen und Bürger
gar nicht ohne Weiteres realisiert haben,

43
00:02:10.680 --> 00:02:13.160
dass es Insolvenzverfahren waren,
weil sie bisweilen

44
00:02:13.160 --> 00:02:17.560
unter anderen Begrifflichkeiten wie Eigenverwaltungsverfahren, Sanierungsverfahren,,

45
00:02:17.680 --> 00:02:20.760
Schutzschirmverfahren
nach außen hin etikettiert werden.

46
00:02:21.840 --> 00:02:24.840
Und wenn ich angeschrieben werde
vom Insolvenzverwalter,

47
00:02:25.440 --> 00:02:29.440
muss ich da irgendwelche Fristen beachten
oder sonstigen Formalitäten oder

48
00:02:30.480 --> 00:02:32.080
ist das formlos?

49
00:02:32.080 --> 00:02:33.960
Ja, es ist formlos schriftlich.

50
00:02:33.960 --> 00:02:37.240
Sie müssen Ihre Forderung wie gesagt,
glaubhaft machen belegen.

51
00:02:37.480 --> 00:02:39.240
Dann wird sie geprüft.

52
00:02:39.240 --> 00:02:42.240
Es gibt zunächst eine Frist zur Voderungsanmeldung,

53
00:02:42.520 --> 00:02:46.160
die steht in dem Insolvenzeröffnungsbeschluss, den das Gericht macht.

54
00:02:46.320 --> 00:02:50.760
Dieser Beschluss ist öffentlich einsehbar
im Internet für jedermann unter

55
00:02:50.760 --> 00:02:53.160
www.insolvenzbekanntmachungen.de.

56
00:02:53.160 --> 00:02:55.880
Da finden Sie
die jeweils individuelle Frist,

57
00:02:55.880 --> 00:02:59.480
wenn Sie die Frist versäumen,
ist allerdings noch nicht alles zu spät.

58
00:02:59.880 --> 00:03:01.800
Sie können die Forderung auch nach melden.

59
00:03:01.800 --> 00:03:04.000
Dann wird ein gesonderter Gerichtstermin
gemacht,

60
00:03:04.000 --> 00:03:07.000
der aber dann für Sie gesondert
kostenpflichtig ist.

61
00:03:08.360 --> 00:03:10.400
Kann ich mich denn als

62
00:03:10.400 --> 00:03:14.080
Gläubiger eigentlich darauf verlassen,
dass ich von einem Insolvenzverwalter

63
00:03:14.600 --> 00:03:15.600
gefunden werde?

64
00:03:15.600 --> 00:03:16.320
Sozusagen?

65
00:03:16.320 --> 00:03:18.920
Oder muss ich da irgendetwas
selbst nachhalten,

66
00:03:18.920 --> 00:03:22.920
wenn ich vielleicht höre, dass mein
Schuldner zahlungsunfähig ist oder so?

67
00:03:23.160 --> 00:03:26.160
Also Sie haben immer die Möglichkeit,
selbst aktiv zu werden.

68
00:03:26.400 --> 00:03:30.000
Dazu wie schon gerade
angesprochene Internetseite

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00:03:30.000 --> 00:03:33.760
www.insolvenzbekanntmachungen.de, auf der Sie den Eröffnungs-

70
00:03:33.760 --> 00:03:37.640
beschluss zum Nachlesen finden,
einschließlich der Fristen.

71
00:03:37.960 --> 00:03:39.720
Grundsätzlich dürfen Sie aber -

72
00:03:40.720 --> 00:03:41.760
können Sie auch -

73
00:03:41.760 --> 00:03:44.720
warten,
bis der Insolvenzverwalter sich meldet.

74
00:03:44.720 --> 00:03:46.440
Darauf verlassen ist nicht zwingend.

75
00:03:46.440 --> 00:03:49.080
Allerdings ist es so, dass

76
00:03:49.080 --> 00:03:52.560
das Schuldner, die einen Insolvenzantrag
stellen, eine sogenannte Gläubigerliste

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00:03:52.560 --> 00:03:53.720
beifügen müssen.

78
00:03:53.720 --> 00:03:56.720
Das heißt, sie müssen alle Ihnen bekannten
Gläubiger,

79
00:03:57.680 --> 00:04:00.680
dem Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht mitteilen.

80
00:04:00.920 --> 00:04:03.920
Das gilt sowohl für Unternehmen,
die den Insolvenzantrag stellen,

81
00:04:03.920 --> 00:04:06.920
als auch für Privatpersonen die einen
Insolvenzantrag stellen.

82
00:04:07.000 --> 00:04:07.600
Solche Listen

83
00:04:07.600 --> 00:04:11.960
können natürlich unvollständig sein,
wenn ein Gläubiger vergessen wurde.

84
00:04:12.560 --> 00:04:16.040
Möglicherweise auch, weil er sich seit
mehreren Jahren nicht mehr gemeldet hat

85
00:04:16.040 --> 00:04:19.320
oder die Buchhaltung des Schuldners
unvollständig war.

86
00:04:19.560 --> 00:04:20.800
Wir haben natürlich auch nicht

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00:04:20.800 --> 00:04:24.200
wenige Insolvenzverfahren,
die von Gläubigern initiiert werden,

88
00:04:25.280 --> 00:04:27.360
wo der Schuldner
sich vorher gar nicht gemeldet hat,

89
00:04:27.360 --> 00:04:29.880
vielleicht auch im Laufe des Verfahrens
gar nicht meldet

90
00:04:29.880 --> 00:04:33.640
und der Insolvenzverwalter dementsprechend
unvollständige Informationen

91
00:04:33.640 --> 00:04:37.160
über die Gläubiger
und die Gläubiger Zusammensetzung hat.

92
00:04:37.800 --> 00:04:41.400
Von daher mein Tipp,
immer: Melden Sie sich ruhig selbstständig

93
00:04:41.400 --> 00:04:44.400
oder melden sich auf jeden Fall
selbstständig beim Insolvenzverwalter.

94
00:04:44.680 --> 00:04:46.800
Vielen Dank für diesen hilfreichen Hinweis

95
00:04:46.800 --> 00:04:49.680
und auch für Ihre sonstigen
Ausführungen. Ja, sehr gerne.

96
00:04:55.240 --> 00:04:56.320
Das war unser Podcast

97
00:04:56.320 --> 00:04:59.120
“Recht verständlich”.
Hören Sie auch demnächst wieder rein!

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00:04:59.120 --> 00:05:01.520
Dieser Podcast ersetzt
keine Rechtsberatung, soll Ihnen

99
00:05:01.520 --> 00:05:03.600
aber helfen, sich einen ersten
Eindruck zu verschaffen.

