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00:00:15.400 --> 00:00:19.550
Stefan Eulner wohnt in einer Nachbarschaft, in der
hauptsächlich Grundstücke mit kleinen

00:00:19.600 --> 00:00:24.200
freistehenden Häusern erbaut wurden.
Er hört zufällig, dass sein Nachbar, Herr Siegwart,

00:00:24.250 --> 00:00:30.000
sein Einfamilienhaus umbauen möchte.
Er hat vor, es mit einem großen Anbau zu erweitern.

00:00:30.050 --> 00:00:34.200
Sein Sohn samt dessen Familie soll dort einziehen
und künftig leben.

00:00:35.700 --> 00:00:40.000
Um sich Klarheit zu verschaffen, spricht er seinen
Nachbarn Herrn Siegwart direkt an.

00:00:40.300 --> 00:00:45.900
Und tatsächlich: Siegwart plant auf der Grundstücksseite,
die an Herrn Eulners Grundstück grenzt,

00:00:45.950 --> 00:00:51.600
eine bauliche Erweiterung. Er plant einen Anbau mit
2 Vollgeschossen und Staffelgeschossen sowie

00:00:51.650 --> 00:00:59.950
großen Fenstern, die direkt zu seinem Haus gewandt sind.
Herr Eulner ist entsetzt: die neuen Nachbarn könnten

00:00:59.990 --> 00:01:04.750
ihm ja direkt "auf den Teller schauen" und außerdem
hält er es für unangemessen, dass in einem

00:01:04.800 --> 00:01:09.400
gewachsenen einheitlichen Wohngebiet
"so ein Klotz" reingesetzt wird.

00:01:09.800 --> 00:01:14.800
Als er dann noch erfährt, dass der Nachbar sogar schon
eine Baugenehmigung erhalten hat, reicht es ihm.

00:01:17.100 --> 00:01:22.550
Stefan Eulner telefoniert mit dem Bauaufsichtsamt.
Leider existiert für die gesamte Nachbarschaft kein

00:01:22.600 --> 00:01:27.200
offizieller Bebauungsplan.
Das Bauaufsichtsamt sendet Hr. Eulner eine Kopie

00:01:27.250 --> 00:01:32.200
der Baugenehmigung und weist ihn darauf hin,
dass er beim Verwaltungsgericht dagegen klagen kann.

00:01:32.400 --> 00:01:38.100
"Die Verwaltungsgerichte kontrollieren den Staat,
d.h. sie überprüfen die Rechtmäßigkeit

00:01:38.150 --> 00:01:43.350
der Entscheidungen von Verwaltungsbehörden.
Diesen Rechtsschutz gegen staatliche Akte

00:01:43.400 --> 00:01:49.600
garantiert den Bürgerinnen und Bürgern sogar unsere
Verfassung. Wer also mit einer Behördenentscheidung

00:01:49.650 --> 00:01:53.800
nicht einverstanden ist, kann sie von den
Verwaltungsgerichten überprüfen lassen."

00:01:54.200 --> 00:02:00.500
Rund 1.100 Mitarbeiter der Verwaltungsgerichte in NRW
beschäftigen sich mit vielfältigen Themen:

00:02:00.900 --> 00:02:05.400
Es geht um Schul- und Hochschulrecht,
Ausländer- und Asylrecht, Versammlungsrecht,

00:02:05.500 --> 00:02:11.200
Polizei- und Ordnungsrecht, Umweltrecht,
Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie Kommunalrecht.

00:02:11.500 --> 00:02:15.800
Und auch um Baurecht wie im Falle der Nachbarn
Eulner/Siegwart.

00:02:16.950 --> 00:02:21.700
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland und
NRW ist dreistufig aufgebaut.

00:02:22.000 --> 00:02:26.600
In erster Instanz sind in der Regel die
7 Verwaltungsgerichte in NRW zuständig.

00:02:26.650 --> 00:02:31.600
Hier entscheiden die Kammern des Verwaltungsgerichts.
Sie bestehen aus drei Richtern und zwei

00:02:31.650 --> 00:02:35.350
ehrenamtlichen Richtern, soweit nicht ein Einzelrichter
entscheidet.

00:02:35.400 --> 00:02:39.700
über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der
Verwaltungsgerichte befindet in zweiter Instanz

00:02:39.750 --> 00:02:41.400
das Oberverwaltungsgericht.

00:02:41.400 --> 00:02:46.950
Das höchste Verwaltungsgericht in Deutschland ist
als dritte Instanz das Bundesverwaltungsgericht.

00:02:47.200 --> 00:02:51.500
"Beim Verwaltungsgericht braucht man keinen
Rechtsanwalt. Wer möchte, kann sich natürlich

00:02:51.550 --> 00:02:56.600
durch einen Anwalt vertreten lassen.
Beim Oberverwaltungsgericht ist das hingegen Pflicht.

00:02:57.650 --> 00:03:01.100
Die Prozessführung scheitert auch nicht an
fehlenden finanziellen Mitteln.

00:03:01.150 --> 00:03:06.500
Kläger können Prozesskostenhilfe und die Beiordnung
eines Rechtsanwalts ihrer Wahl beantragen."

00:03:06.700 --> 00:03:11.400
Welches der 7 Verwaltungsgerichte zuständig ist,
ergibt sich aus dem behördlichen Bescheid

00:03:11.450 --> 00:03:13.100
oder Widerspruchsbescheid.

00:03:13.150 --> 00:03:17.000
Für Herrn Eulner ist das Verwaltungsgericht in
Düsseldorf zuständig.

00:03:17.100 --> 00:03:23.100
Er hat nun die Möglichkeit, das verwaltungsgerichtliche
Klageverfahren durch eine Klageerhebung einzuleiten.

00:03:23.800 --> 00:03:29.800
Herr Eulner hat sich entschieden, ohne Rechtsanwalt
anzutreten. Er ist sich unsicher, wie das genau funktioniert.

00:03:29.850 --> 00:03:35.000
Daher trägt er seine Klage direkt mündlich beim
Verwaltungsgericht auf der Rechtsantragstelle vor.

00:03:35.100 --> 00:03:40.300
Die schriftliche Klageerhebung ist jedoch der Regelfall
für die Einleitung eines Klageverfahrens.

00:03:40.500 --> 00:03:46.200
"Schriftliche Klagen können beim Verwaltungsgericht
als einfacher Brief oder per Telefax eingereicht werden.

00:03:46.800 --> 00:03:52.300
Eine E-Mail reicht nicht; es gibt aber einen kostenfreien
Zugang für die Klageerhebung mit qualifizierter

00:03:52.350 --> 00:03:59.300
elektronischer Signatur. Zu nennen sind immer:
Name und Anschrift, die Behörde, gegen die geklagt wird,

00:03:59.600 --> 00:04:05.600
der Bescheid sowie das Ziel der Klage. Und natürlich
dürfen die Kopien der Unterlagen nicht fehlen."

00:04:06.500 --> 00:04:12.000
Wichtig ist, dass die Klagefrist eingehalten wird:
1 Monat ab Bekanntgabe des Verwaltungsakts.

00:04:12.500 --> 00:04:19.750
Herr Eulner hat alles fristgerecht erledigt.
Nachdem die Streitsache ein Aktenzeichen erhalten hat,

00:04:19.800 --> 00:04:24.200
wird sie an den zuständigen Richter weitergeleitet.
Der Richter hat nun die Aufgabe,

00:04:24.250 --> 00:04:28.400
den Sachverhalt zu ermitteln und die Entscheidung
des Gerichts vorzubereiten.

00:04:28.900 --> 00:04:34.600
Das Gericht gibt allen Beteiligten Gelegenheit,
ihren Standpunkt darzulegen und ggf. durch Vorlage

00:04:34.650 --> 00:04:40.300
von Unterlagen zu belegen. Die Behörde muss
dem Gericht die Verwaltungsvorgänge vorlegen.

00:04:40.400 --> 00:04:43.700
Sowohl der Nachbar als auch die Behörde melden
sich zu Wort.

00:04:46.100 --> 00:04:51.100
Nach Abschluss der Aufklärung werden alle
3 Beteiligten zur mündlichen Verhandlung geladen.

00:04:51.700 --> 00:04:56.100
Der Vorsitzende legt die Sach- und Rechtslage dar
und gibt den Beteiligten Gelegenheit,

00:04:56.150 --> 00:04:58.100
ihre Standpunkte vorzutragen.

00:04:59.600 --> 00:05:05.500
"Hat die Klage Erfolg, so wird - je nach Fallgestaltung -
die belastende Verwaltungsmaßnahme aufgehoben

00:05:05.980 --> 00:05:11.400
oder die Behörde zu einer begünstigenden Handlung,
zum Beispiel zur Erteilung einer Erlaubnis, verpflichtet."

00:05:12.400 --> 00:05:17.200
Die Entscheidung lässt im Falle von der Streitigkeit
Eulner/Siegwart nicht lange auf sich warten.

00:05:17.400 --> 00:05:22.800
Das Gericht erklärt, rechtlich sei das Vorhaben nicht
zu beanstanden. Da im Besonderen die Abstandflächen

00:05:22.850 --> 00:05:27.000
eingehalten werden, ist das Vorhaben somit nicht
baurechtlich rücksichtslos.

00:05:27.300 --> 00:05:31.200
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Nachbarn
weiter miteinander leben müssen.

00:05:31.500 --> 00:05:36.100
Daher schlägt er einen Vergleich vor, den die Beteiligten
auch gleich im Gerichtssaal abschließen.

00:05:36.400 --> 00:05:38.700
Der Nachbar von Herr Siegwart darf bauen.

00:05:40.700 --> 00:05:45.400
Als Zeichen der Versöhnung wird er an der
Grundstücksgrenze eine Hecke als Sichtschutz pflanzen,

00:05:45.450 --> 00:05:47.700
die jeder von seiner Seite pflegen wird.

00:05:48.950 --> 00:05:54.400
Damit können alle Beteiligten gut leben und
verlassen zufrieden den Gerichtssaal.