﻿WEBVTT

00:00:12.700 --> 00:00:16.600
Also die Lage ist schon toll.
Ich bräuchte nur noch halb so lang zur Arbeit.

00:00:16.950 --> 00:00:21.700
Und die Aufteilung passt doch auch.
Schon – aber wie läuft das denn überhaupt ab, vor Gericht?

00:00:21.900 --> 00:00:24.300
Ich finde, das klingt schon so fies: „Zwangsversteigerung“!

00:00:24.500 --> 00:00:27.900
Das heist, das der Eigentümer die Wohnung
nicht freiwillig  verkauft , sondern dazu gezwungen ist.

00:00:28.200 --> 00:00:30.900
Und warum? Das weiß man nicht.
Vielleicht kann er einen Kredit nicht mehr bezahlen.

00:00:31.100 --> 00:00:35.750
Und dem nehmen wir dann die Wohnung weg?
Natürlich nicht. Diese Wohnung hier steht zum Beispiel

00:00:35.800 --> 00:00:39.900
schon leer. Bei der Versteigerung kommt es jetzt darauf
an, dass möglichst viel Geld für den Eigentümer

00:00:39.900 --> 00:00:44.800
hereinkommt, damit er seine Schulden abzahlen kann.
Aber für uns kann das die Gelegenheit sein.

00:00:45.100 --> 00:00:47.700
Eigentlich könnten wir uns so eine Wohnung
nämlich nicht leisten…

00:00:47.950 --> 00:00:51.800
Wir müssen ja nicht höher bieten, als es eben geht.
Und dann legen wir da die Tausender auf den Tisch?

00:00:52.600 --> 00:00:57.000
Na, wohl kaum... Aber wie dann? Ich finde,
wir sollten uns erst mal gründlich informieren.

00:00:58.300 --> 00:01:02.000
Die Zwangsversteigerung ist eine Art
der Zwangsvollstreckung. 

00:01:02.950 --> 00:01:07.700
Die Zwangsvollstreckung wiederum ist das
staatliche Verfahren, mit dem man als Gläubiger

00:01:08.000 --> 00:01:13.800
Ansprüche gegen den Schuldner durchsetzen kann. 
Der Gläubiger kann zur Durchsetzung seiner


00:01:13.950 --> 00:01:19.200
Geldforderung auch Immobilien des Schuldners
pfänden und sie zwangsversteigern lassen.

00:01:20.300 --> 00:01:26.200
In der Zwangsversteigerung geht es daher um bebaute
oder unbebaute Grundstücke, Gewerbegrundstücke,

00:01:26.600 --> 00:01:30.950
Eigentumswohnungen oder Teileigentumsrechte,
etwa Garagen.

00:01:31.950 --> 00:01:37.500
Im „Bürgerservice Lebenslagen“ finden sich im Bereich
„Haus und Wohnung“ nach einem Klick auf den Link

00:01:37.700 --> 00:01:41.900
„Zwangsversteigerung“ alle wichtigen Informationen
zu diesem Verfahren.

00:01:42.900 --> 00:01:46.950
Diese Seiten richten sich vor allem an
Erwerbsinteressenten von Immobilien.

00:01:47.700 --> 00:01:52.950
Gläubiger wie Schuldner selber finden die für sie
wichtigen Grundsätze unter dem Stichwort

00:01:53.200 --> 00:01:54.600
„Zwangsvollstreckung“.

00:01:55.400 --> 00:02:00.800
Die Übersichtsseite „Zwangsversteigerung“ hingegen
bietet Ihnen einen allgemeinen Überblick über den

00:02:00.800 --> 00:02:05.950
Ablauf der Versteigerung. Hierzu gehören neben
der Beschreibung des Vorgehens beim

00:02:05.900 --> 00:02:10.800
Versteigerungstermin auch viele wichtige
Informationen zu Rechten und Pflichten

00:02:11.000 --> 00:02:15.400
der Meistbietenden, zur Gebotszahlung und
den Gebühren.

00:02:15.950 --> 00:02:21.750
Die Zwangsvollstreckung ist ein wichtiges staatliches
Mittel, um Gläubigern zu ihren Ansprüchen zu verhelfen.

00:02:22.400 --> 00:02:27.600
Als Zwangsversteigerung kommt sie zum Einsatz,
wenn etwa der zu einer Zahlung Verurteilte nicht

00:02:27.800 --> 00:02:32.100
freiwillig zahlt oder zahlen kann, aber über
Immobilien verfügt.

00:02:32.800 --> 00:02:37.000
Ein anderer Grund für eine Zwangsversteigerung ist
die Auflösung einer Gemeinschaft,

00:02:37.700 --> 00:02:42.400 
wenn sich zum Beispiel eine Erbengemeinschaft
nicht über die Aufteilung einer geerbten Immobilie

00:02:42.400 --> 00:02:48.100
einig wird. Etwas vereinfacht ausgedrückt wird dann
über eine Zwangsversteigerung erreicht,

00:02:48.600 --> 00:02:54.600
dass etwas "Unteilbares" (nämlich das Grundstück) in
etwas umgewandelt wird, was sich sehr viel besser

00:02:54.600 --> 00:02:59.800
teilen lässt (nämlich Geld).
Damit das System funktioniert, müssen sich natürlich

00:03:00.050 --> 00:03:05.900 
auch Interessenten für die zu versteigernden Objekte
finden. Dazu gibt es Hinweise in der örtlichen Presse,

00:03:06.400 --> 00:03:13.400
seit 2008 aber auch das ZVG-Portal im Internet.
Alles nötige dazu und viele Informationen

00:03:13.500 --> 00:03:18.400
rund um die Zwangsversteigerung finden Sie hier,
im Bürgerservice Lebenslagen.

00:03:19.300 --> 00:03:23.800
Als erstes erfahren Sie, wie Sie an Informationen
über die Versteigerungsobjekte gelangen.

00:03:24.400 --> 00:03:31.000
Am komfortablesten geschieht dies über die
Internetseite www.zvg-portal.de.

00:03:31.400 --> 00:03:36.200
Hier finden Sie alle Veröffentlichungen zu
Zwangsversteigerungsverfahren in Nordrhein-Westfalen,

00:03:36.400 --> 00:03:41.800
sowie den meisten anderen Bundesländern.
Darüber hinaus werden von einigen Amtsgerichten

00:03:42.100 --> 00:03:47.500
auch Gutachten, Exposees und Fotos von Objekten
zum Download bereitgestellt.

00:03:48.500 --> 00:03:54.800
Die Bedienung des Portals ist einfach und übersichtlich.
Das „Bieter-Handbuch“ erläutert zusätzlich alle

00:03:54.950 --> 00:03:57.200
Navigationsmöglichkeiten auf dem Portal.

00:03:57.800 --> 00:04:03.000
Die minimale Suchvoraussetzung ist die Auswahl
eines Bundeslandes. Sie können aber Ihre Suche

00:04:03.200 --> 00:04:09.400
nach Objekten auch sehr genau eingrenzen,
etwa nach Art des Objekts oder Adressbereich.

00:04:09.700 --> 00:04:14.200
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei einer
Zwangsversteigerung ist das Bestehenbleiben

00:04:14.300 --> 00:04:19.200
von Grundschulden oder Hypotheken.
Auch hierzu finden Sie alle wichtigen Informationen

00:04:19.400 --> 00:04:22.000
auf der Übersichtsseite zur Zwangsversteigerung.

00:04:22.800 --> 00:04:27.600
Damit Sie sich im vorab mit dem Ablauf eines
Versteigerungstermins vertraut machen können,

00:04:27.900 --> 00:04:33.100
wird dieser in seinen Grundzügen erläutert.
Sie erfahren, was Sie zum Termin mitbringen

00:04:33.100 --> 00:04:37.800
müssen und schließlich auch, welche Rechte und
Pflichten Sie nach einem Zuschlag haben.

00:04:38.700 --> 00:04:44.400
Die Themen Gebühren, Steuern und Sicherheitsleistung
werden ebenfalls angesprochen. Letztere kann nämlich –

00:04:44.800 --> 00:04:49.800
entgegen der landläufigen Meinung – nicht mehr
vor Ort in bar erbracht werden.

00:04:50.000 --> 00:04:55.300
Alle Informationen finden Sie gesammelt auch auf
dem praktischen „Merkblatt für Bietinteressenten“

00:04:55.700 --> 00:04:57.800
zum Herunterladen und Ausdrucken.

00:04:58.600 --> 00:05:03.700
Mit diesen Informationen wird es Ihnen leicht fallen,
Objekte in aktuellen Zwangsversteigerungen zu finden

00:05:04.300 --> 00:05:07.900
und alle nötigen Schritte für ein erfolgreiches Mitbieten
einzuleiten.

00:05:08.400 --> 00:05:13.600
Auch unserer Familie Meier aus dem Beispiel am
Anfang des Films würde ich raten, sich diese Seiten

00:05:13.700 --> 00:05:19.300
anzuschauen. Darüber hinaus sind die 
Versteigerungstermine an den Amtsgerichten öffentlich.

00:05:19.900 --> 00:05:25.100
Ich empfehle, mindestens einmal als Zuhörer
teilzunehmen, um den Ablauf der Versteigerung

00:05:25.200 --> 00:05:30.950
kennenzulernen. Und selbst wenn Sie Ihre
Traumimmobilie entdeckt haben: es ist in jedem Fall

00:05:31.100 --> 00:05:34.900
wichtig, die Finanzierungsmöglichkeiten vor
dem Bieten abzuklären.











