﻿WEBVTT

00:00:15.120 --> 00:00:17.100
Beate König ist frustriert.

00:00:17.300 --> 00:00:20.900
Gerade hat sie wegen ihrer Kündigung
eine nervenaufreibende Auseinandersetzung

00:00:20.950 --> 00:00:24.800
mit ihrem Arbeitgeber hinter sich,
und schon steht der nächste Ärger an:

00:00:25.700 --> 00:00:29.700
Das Arbeitszeugnis, das ihr nun ausgestellt
wurde, stellt ihrer Ansicht nach keine gerechte

00:00:29.750 --> 00:00:31.500
Beurteilung ihrer Leistung dar.

00:00:32.000 --> 00:00:36.000
Im Streit um die Abfindung hatten sie und
ihr Arbeitgeber mit harten Bandagen gekämpft;

00:00:36.200 --> 00:00:38.800
das schlechte Zeugnis empfindet sie
nun als Retourkutsche dafür,

00:00:38.850 --> 00:00:42.400
dass sie eine vergleichsweise hohe
Abfindung erstreiten konnte.

00:00:43.700 --> 00:00:46.200
Für die Industriekauffrau steht fest,
dass sie auch in dieser Sache

00:00:46.400 --> 00:00:47.900
entschlossen vorgehen muss.

00:00:48.200 --> 00:00:50.500
Mehrmals hat sie versucht,
Kontakt mit der Geschäftsleitung und

00:00:50.550 --> 00:00:53.700
der Personalabteilung ihrer
ehemaligen Firma aufzunehmen,

00:00:53.900 --> 00:00:57.400
wurde aber ständig vertröstet
und abgewimmelt.

00:00:57.600 --> 00:01:00.900
Da sie sich nun aber neu bewerben muss,
braucht sie ein gutes Zeugnis.

00:01:01.400 --> 00:01:05.350
Sie beschließt, keine Zeit zu verlieren und sich
mit einer Klage ans Arbeitsgericht zu wenden.

00:01:05.950 --> 00:01:07.700
Wie der Name schon sagt, sind die Arbeitsgerichte

00:01:07.800 --> 00:01:10.100
zuständig für alle Streitigkeiten rund um

00:01:10.200 --> 00:01:13.200
das Arbeitsrecht.Das sind zum Beispiel Abmahnungen,

00:01:13.200 --> 00:01:15.300
Streitigkeiten um ausstehende Lohnzahlung,

00:01:15.400 --> 00:01:17.500
Kündigungsschutzklagen aber auch Streitigkeiten 

00:01:17.550 --> 00:01:19.900
mit dem Betriebsrat  über Mitbestimmungsrechte.

00:01:20.000 --> 00:01:23.100
Eine Besonderheit der Arbeitsgerichtsbarkeit
ist die Zusammensetzung der Kammer.

00:01:23.350 --> 00:01:27.950
Diese besteht neben einem Berufsrichter
immer auch aus zwei ehrenamtlichen Richtern: 

00:01:28.100 --> 00:01:32.600
einem aktiven Arbeitgebervertreter und
einem aktiven Arbeitnehmervertreter.

00:01:32.400 --> 00:01:36.200
Deren unmittelbare Anschauung
des Arbeitslebens soll der Kammer

00:01:36.200 --> 00:01:39.000
realitätsnahe Praxis vermitteln.

00:01:39.100 --> 00:01:42.600
Dies gewährleistet eine lebensnahe
Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.

00:01:43.200 --> 00:01:46.600
Beate König lässt sich in der Angelegenheit
von einem Rechtsanwalt beraten.

00:01:46.600 --> 00:01:50.400
Das ist zwar nicht vorgeschrieben, aber mit
den Feinheiten eines Arbeitszeugnisses


00:01:50.410 --> 00:01:53.200
kennt sich ein Fachjurist nun mal deutlich
besser aus.

00:01:53.600 --> 00:01:58.000
Der Anwalt verfasst zusammen mit der
Industriekauffrau ein abgeändertes Arbeitszeugnis

00:01:58.300 --> 00:02:02.450
und verklagt ihre Firma auf die Ausstellung
eines entsprechend korrigierten Zeugnisses.

00:02:03.200 --> 00:02:07.000
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren können sich
Arbeitnehmer nicht nur durch Rechtsanwälte,

00:02:07.050 --> 00:02:09.200 
sondern auch durch Gewerkschaften vertreten lassen.

00:02:09.400 --> 00:02:12.200
Außerdem gibt es an jedem Arbeitsgericht
eine Rechtsantragsstelle,

00:02:12.400 --> 00:02:15.000
die bei der Formulierung von Klagen behilflich ist.

00:02:16.000 --> 00:02:19.600
Wer ohne die Hilfe eines Prozessvertreters
Klage erhebt, muss beachten,

00:02:19.600 --> 00:02:24.750
dass die Klage eigenhändig zu unterschreiben und
grundsätzlich in doppelter Ausfertigung einzureichen ist.

00:02:24.900 --> 00:02:30.100
Zuständig ist das Arbeitsgericht am Arbeitsort oder in
dem Bezirk, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.

00:02:30.800 --> 00:02:35.100
Die Standorte der Arbeitsgerichte entnehmen Sie
der Übersichtskarte im Justizportal.

00:02:35.600 --> 00:02:39.200
Nachdem die Klageschrift bei Gericht eingegangen ist,
wird zunächst ein Termin

00:02:39.200 --> 00:02:41.400
 zur so genannten Güteverhandlung anberaumt.

00:02:41.600 --> 00:02:45.750
Dabei trifft sich der Berufsrichter mit den Streitparteien,
um den Sachverhalt zu erörtern

00:02:45.800 --> 00:02:48.150
und eine gütliche Einigung herbei zu führen.

00:02:48.400 --> 00:02:50.700
Gerade im Arbeitsrecht ist es oft sinnvoll,

00:02:50.800 --> 00:02:52.600 
sich gütlich zu einigen.

00:02:52.750 --> 00:02:55.750
Dies gilt Insbesondere in Kündigungsschutzverfahren,

00:02:55.900 --> 00:02:58.200
wenn beide Parteien kein Interesse daran haben,

00:02:58.300 --> 00:03:01.100
ein belastetes Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

00:03:01.300 --> 00:03:04.000
Sie verständigen sich dann auf ein
bestimmtes Beendigungsdatum,

00:03:04.200 --> 00:03:08.200
und regelmäßig zahlt der Arbeitgeber als
Entschädigung eine Abfindung.

00:03:09.200 --> 00:03:12.950
In der Güteverhandlung wird bald klar,
dass Beate König mit hoher Wahrscheinlichkeit

00:03:13.000 --> 00:03:16.200
nicht erreichen wird, dass der Arbeitgeber ihr
das selbst formulierte Zeugnis

00:03:16.250 --> 00:03:18.400
ohne weitere Anpassungen ausstellen wird.

00:03:19.450 --> 00:03:23.250
Aber natürlich hat auch die Firma kein Interesse
an einem langwierigen Rechtsstreit,

00:03:23.400 --> 00:03:26.250
der sich im Falle einer Hauptverhandlung
kaum vermeiden ließe.

00:03:26.300 --> 00:03:30.400
Die Richterin macht deutlich, dass zur Klärung
des Sachverhalts einige ehemalige Kollegen

00:03:30.600 --> 00:03:34.500
von Beate König als Zeugen aussagen müssten,
um ihre Leistung zu beurteilen.

00:03:34.950 --> 00:03:38.750
Alle Beteiligten sind sich darüber einig,
dass damit zu viel Aufwand verbunden wäre.

00:03:38.950 --> 00:03:41.500
Die Vorsitzende schlägt darum einen Vergleich vor.

00:03:42.400 --> 00:03:46.700
Die Darlegungslast, wenn es um ein unterdurchschnittliches
Zeugnis geht, liegt beim Arbeitgeber.

00:03:47.250 --> 00:03:52.850
Dies bedeutet, dieser muss darlegen und
ggf. beweisen, dass sein Zeugnis richtig ist

00:03:52.900 --> 00:03:54.550
und der Wahrheit entspricht.

00:03:54.600 --> 00:03:57.950
Dies ist in der Praxis oft mit sehr viel
Aufwand verbunden.

00:03:58.550 --> 00:04:03.950
Deshalb hat auch der Arbeitgeber regelmäßig Interesse
daran, den Rechtstreit gütlich zu erledigen.

00:04:03.900 --> 00:04:07.100
Die meisten Verfahren in der Justiz des
Landes Nordrhein-Westfalen

00:04:07.150 --> 00:04:10.200
vor den Arbeitsgerichten enden mit einem Vergleich.

00:04:12.950 --> 00:04:16.350
Für Beate König geht der Streit gut aus:
Der Vergleich besteht

00:04:16.350 --> 00:04:19.200
in einer angepassten Neuformulierung
des Arbeitszeugnisses.

00:04:19.400 --> 00:04:22.400
Ihr ehemaliger Arbeitgeber kommt ihr in den
meisten Punkten entgegen,

00:04:22.600 --> 00:04:26.050
so dass sie nun eine gute Grundlage für
zukünftige Bewerbungen hat.

00:04:29.800 --> 00:04:34.600
An den 30 Arbeitsgerichten und drei
Landesarbeitsgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln

00:04:34.700 --> 00:04:40.350
werden jährlich ca. 90.000 Verfahren bearbeitet,
von denen etwa 4.000 in die Berufung gehen.

00:04:40.400 --> 00:04:48.600
600 Justizangehörige, davon 165 Richterinnen und
Richter bei den Arbeitsgerichten, kümmern sich um die Bearbeitung.










