WEBVTT

00:00:00.360 --> 00:00:01.920
Luise ist entsetzt.

00:00:01.920 --> 00:00:04.120
Direkt neben ihrem Einfamilienhaus

00:00:04.120 --> 00:00:06.280
plant ihr Nachbar Markus einen Anbau,

00:00:06.280 --> 00:00:09.920
aus dessen Fenster er direkt
in ihren Garten schauen könnte.

00:00:09.920 --> 00:00:14.000
Eine starke Beeinträchtigung
ihrer Lebensqualität, findet sie.

00:00:14.000 --> 00:00:18.720
Doch Markus verweist auf die Baugenehmigung,
die er bereits erhalten hat.

00:00:18.720 --> 00:00:22.480
So bleibt Luise nur der Klageweg
vor dem Verwaltungsgericht.

00:00:22.480 --> 00:00:25.560
Einen Rechtsanwalt braucht sie dafür nicht.

00:00:25.560 --> 00:00:29.640
Sieben Verwaltungsgerichte
gibt es in Nordrhein-Westfalen.

00:00:29.640 --> 00:00:34.400
Sie überprüfen die Rechtmäßigkeit
der Entscheidungen von Verwaltungsbehörden.

00:00:34.400 --> 00:00:39.200
Die Zuständigkeiten umfassen eine breite Palette
des alltäglichen Lebens.

00:00:39.200 --> 00:00:42.360
Nachdem Luises Klage ein Aktenzeichen erhalten hat,

00:00:42.360 --> 00:00:47.920
macht sich der zuständige Richter beziehungsweise
die zuständige Richterin über den Sachverhalt kundig,

00:00:47.920 --> 00:00:51.680
um so die Entscheidung des Gerichts vorzubereiten.

00:00:51.680 --> 00:00:55.320
Das Verwaltungsgericht ist
mit drei Berufsrichterinnen oder -richtern

00:00:55.320 --> 00:00:59.400
sowie zwei ehrenamtlichen Richterinnen
oder Richtern besetzt.

00:00:59.400 --> 00:01:05.000
Da der Fall relativ unkompliziert ist,
entscheidet das Gericht durch eine Einzelrichterin.

00:01:05.000 --> 00:01:07.000
In der Verhandlung schildert Luise,

00:01:07.000 --> 00:01:10.720
wie sehr ihre Privatsphäre von dem
Anbau beeinträchtigt wäre 

00:01:10.720 --> 00:01:13.320
ihr Nachbar hätte vollen Einblick.

00:01:13.320 --> 00:01:16.920
Markus hingegen verweist
auf die Erlaubnis der Baubehörde,

00:01:16.920 --> 00:01:20.840
die durch einen Vertreter ebenfalls
an der Verhandlung teilnimmt.

00:01:20.840 --> 00:01:23.520
Das Gericht macht einen Vorschlag zur Güte:

00:01:23.520 --> 00:01:27.520
Markus soll eine Hecke hochziehen,
so dass ein Sichtschutz besteht.

00:01:27.520 --> 00:01:31.000
Jeder soll die Hecke von seiner Seite aus pflegen.

00:01:31.000 --> 00:01:33.720
Jeder Prozessbeteiligte hätte die Möglichkeit

00:01:33.720 --> 00:01:36.400
ein belastendes Urteil des Verwaltungsgerichts

00:01:36.400 --> 00:01:40.560
in der nächsten Instanz
vor dem Oberverwaltungsgericht anzugreifen.

00:01:40.560 --> 00:01:42.920
Wer dort im Berufungsverfahren unterliegt,

00:01:42.920 --> 00:01:46.560
kann ein Rechtsmittel zum
Bundesverwaltungsgericht einlegen.

00:01:46.560 --> 00:01:49.800
Dies ist die dreistufige Gerichtsbarkeit.

00:01:49.800 --> 00:01:54.400
Doch da sowohl Luise als auch Markus
mit dem Vergleichsvorschlag gut leben können,

00:01:54.400 --> 00:01:56.880
erklären sie sich damit einverstanden.