WEBVTT

1
00:01:49.960 --> 00:01:57.800
Wenn die Ehegatten diese nicht, nur zum Teil oder in Raten zahlen können,
können sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.

2
00:01:44.840 --> 00:01:49.960
Danach richtet sich der Verfahrenswert, den das Gericht für die Berechnung der Kosten bestimmt.

3
00:01:38.640 --> 00:01:44.840
Was die Scheidung kostet, hängt unter anderem
von Birtes und Jörgs Vermögens- und Einkommensverhältnissen ab.

4
00:01:35.400 --> 00:01:38.640
Hierbei besteht Anwaltszwang für beide Ehegatten.

5
00:01:29.480 --> 00:01:35.400
der nacheheliche Unterhalt etwa, der Zugewinnausgleich oder die Teilung des Hausrats.

6
00:01:26.600 --> 00:01:29.480
Geregelt werden auch die sogenannten Folgesachen:

7
00:01:20.600 --> 00:01:26.600
Sinnvoll aber ist es, wenn dies beide tun – etwa für den Fall, dass Schwierigkeiten auftreten.

8
00:01:13.880 --> 00:01:20.600
Da sich Birte und Jörg einig sind, braucht nur einer
von beiden eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

9
00:01:05.760 --> 00:01:13.880
Die Zuständigkeit richtet sich unter anderem nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort
der gemeinsamen Kinder bzw. der Eheleute.

10
00:01:02.520 --> 00:01:05.760
Birte und Jörg wenden sich an das zuständige Gericht.

11
00:00:56.880 --> 00:01:02.520
öffentliche Zusatzversorgungen und private Rentenversicherungen müssen angegeben werden.

12
00:00:53.800 --> 00:00:56.880
Auch andere Anrechte, zum Beispiel Betriebsrenten,

13
00:00:49.720 --> 00:00:53.800
Dieses holt dann die Auskünfte bei den Versorgungsträgern ein.

14
00:00:40.280 --> 00:00:49.720
Um die Höhe der Anwartschaften zu erfahren, müssen die Ehegatten
den Fragebogen V 10 zum Versorgungsausgleich ausfüllen und an das Familiengericht senden.

15
00:00:37.280 --> 00:00:40.280
Diese werden gewöhnlich hälftig geteilt.

16
00:00:35.400 --> 00:00:37.280
die während der Ehe erworben wurden.

17
00:00:31.880 --> 00:00:35.400
also die Aufteilung der Versorgungs- und Rentenansprüche,

18
00:00:28.880 --> 00:00:31.880
Oft regelt es zugleich den Versorgungsausgleich,

19
00:00:25.240 --> 00:00:28.880
Das Familiengericht entscheidet dann über den Scheidungsantrag.

20
00:00:22.320 --> 00:00:25.240
gilt zumeist das deutsche Scheidungsrecht.

21
00:00:19.160 --> 00:00:22.320
Auch für in Deutschland lebende ausländische Ehepartner

22
00:00:15.680 --> 00:00:19.160
Der Antrag ist begründet, wenn die Ehe gescheitert ist.

23
00:00:13.680 --> 00:00:15.680
Es besteht Anwaltszwang.

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00:00:11.240 --> 00:00:13.680
kann Birte den Scheidungsantrag stellen.

25
00:00:07.240 --> 00:00:11.240
Wenn Birte und Jörg grundsätzlich mindestens ein Jahr lang getrennt leben,

26
00:00:03.200 --> 00:00:07.240
… eine Scheidung unausweichlich. Doch wie läuft die ab?

27
00:00:00.640 --> 00:00:03.200
Die Ehe von Birte und Jörg ist am Ende, …

